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Tierkrankenversicherung von der Steuer absetzen: Geht das?

Tierkrankenversicherung von der Steuer absetzen: Geht das?


Haustiere kosten Geld — das weiß jeder Tierbesitzer. Umso schöner wäre es, wenn man wenigstens einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen könnte. Besonders bei hohen Tierarztkosten oder den monatlichen Beiträgen für eine Tierkrankenversicherung stellt sich die Frage: Beteiligt sich der Staat an den Kosten? Die Antwort ist leider nicht so einfach wie ein klares Ja oder Nein. Wir erklären, was wirklich möglich ist.


Die schlechte Nachricht zuerst


Vorweg die ernüchternde Wahrheit: Kosten für die private Tierhaltung sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Das Finanzamt betrachtet ein Haustier als Privatvergnügen, und die damit verbundenen Ausgaben gelten als Kosten der privaten Lebensführung nach Paragraf 12 des Einkommensteuergesetzes.


Das bedeutet: Die monatlichen Beiträge für eine Tierkrankenversicherung, eine Hundehaftpflicht oder eine OP-Versicherung kannst du in der Regel nicht in der Steuererklärung geltend machen — zumindest nicht als Versicherungsausgabe.


Die gute Nachricht: Haushaltsnahe Dienstleistungen


Es gibt allerdings einen Weg, bestimmte Kosten rund um dein Haustier steuerlich geltend zu machen, und zwar über die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes.


Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?


Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden, aber an einen Dienstleister ausgelagert werden. Dazu können auch Leistungen rund um die Tierbetreuung gehören.


Was kannst du absetzen?


**Hundesitter und Tierbetreuung:** Wenn ein Hundesitter oder eine Katzenbetreuung zu dir nach Hause kommt, um dein Tier zu versorgen, kannst du diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Wichtig ist, dass die Betreuung in deinem Haushalt stattfindet.


  • 20 Prozent der Arbeitskosten sind absetzbar
  • Maximal 4.000 Euro pro Jahr
  • Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlung wird nicht anerkannt
  • Du brauchst eine ordentliche Rechnung

  • **Beispiel:** Dein Hundesitter kommt dreimal pro Woche und berechnet 15 Euro pro Besuch. Das sind ca. 2.340 Euro pro Jahr. Davon kannst du 20 Prozent, also 468 Euro, von deiner Steuerlast abziehen.


    Was kannst du nicht absetzen?


  • **Hundepension:** Da die Betreuung nicht in deinem Haushalt stattfindet, ist sie nicht absetzbar
  • **Versicherungsbeiträge:** Tierkrankenversicherung und Hundehaftpflicht gelten als private Kosten
  • **Futter und Zubehör:** Materialkosten sind nicht absetzbar
  • **Tierarztkosten:** Der Tierarztbesuch findet in der Regel nicht in deinem Haushalt statt

  • Tierarzt als Hausbesuch


    Ein interessanter Sonderfall: Wenn der Tierarzt einen Hausbesuch macht, könnten die Arbeitskosten theoretisch als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sein. Dies ist allerdings umstritten, und nicht alle Finanzämter erkennen es an. Es gibt bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung dazu. Wenn du es versuchen möchtest, reiche die Rechnung ein und lege Einspruch ein, falls das Finanzamt ablehnt.


    Sonderfall: Haustiere als Arbeitstiere


    Anders sieht es aus, wenn dein Tier nicht nur ein Haustier ist, sondern beruflich eingesetzt wird:


    Therapiehunde und Assistenzhunde


    Wenn du als Therapeut einen zertifizierten Therapiehund einsetzt, kannst du die Kosten für Haltung, Tierarzt und Versicherung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Gleiches gilt für Blindenhunde und andere Assistenzhunde, deren Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.


    Wachhunde für Gewerbetreibende


    Selbstständige, die einen Wachhund für ihr Betriebsgelände halten, können die Kosten als Betriebsausgabe geltend machen. Die geschäftliche Nutzung muss allerdings nachweisbar sein.


    Tiere in der Landwirtschaft


    Nutztiere in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind ohnehin als Betriebsvermögen steuerlich relevant. Hier gelten spezielle Regelungen.


    Die Hundehaftpflicht als Sonderausgabe?


    Ein häufiges Missverständnis: Die Hundehaftpflichtversicherung wird manchmal als absetzbare Haftpflichtversicherung betrachtet. Tatsächlich handelt es sich um eine Sachversicherung, die im Zusammenhang mit der privaten Lebensführung steht. Die meisten Finanzämter akzeptieren den Abzug daher nicht.


    Es gibt allerdings Steuerberater, die empfehlen, die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung unter sonstigen Vorsorgeaufwendungen anzugeben. Auch wenn es häufig abgelehnt wird, lohnt sich der Versuch, denn im schlimmsten Fall streicht das Finanzamt den Posten einfach.


    Außergewöhnliche Belastungen


    In seltenen Fällen können extrem hohe Tierarztkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn die Kosten zwangsläufig entstanden sind und die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. In der Praxis ist dies bei reinen Haustieren sehr schwer durchzusetzen.


    Tipps für die Steuererklärung


  • **Rechnungen sammeln:** Hebe alle Rechnungen für Tierbetreuung auf, die in deinem Haushalt stattfindet
  • **Per Überweisung zahlen:** Nur Zahlungen per Überweisung werden anerkannt
  • **Arbeitskosten ausweisen lassen:** Bitte den Dienstleister, Arbeitskosten und Materialkosten auf der Rechnung getrennt auszuweisen
  • **Steuerberater fragen:** Ein Steuerberater kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann individuelle Möglichkeiten prüfen

  • Fazit


    Die direkte steuerliche Absetzbarkeit von Tierkrankenversicherungen und Tierarztkosten ist für private Tierhalter leider die Ausnahme. Den größten Steuervorteil bieten haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hundesitter oder Katzenbetreuung, die bei dir zuhause stattfinden. Für beruflich genutzte Tiere gelten hingegen andere, deutlich günstigere Regelungen. Sammle in jedem Fall alle Belege und besprich die Möglichkeiten mit deinem Steuerberater, denn die steuerliche Behandlung von Tierkosten entwickelt sich durch neue Urteile stetig weiter.

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